Einspruch gegen die Windkraft-Planung des Regionalverbandes RVMO - Frist 22.05.2015
- Details
- Hauptkategorie: Lokale Themen
- Erstellt: Sonntag, 26. April 2015 20:02
- Veröffentlicht: Sonntag, 26. April 2015 20:02
- Geschrieben von Georg Köhler
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am 22.05.2015 läuft die Einsrpuchsfrist gegen die Windkraft-Planung des Regionalverbandes RVMO aus.
Erheben Sie Einspruch gegen die Windkraft-Planung des Regionalverbandes RVMO.
Hinweise zu Ihrem Einspruch:
Achtung: Der Ablauf der Widerspruchsfrist ist am Freitag, den 22.05.15 (Eingang!)
Einspruch kann jeder einlegen, Volljährigkeit ist nicht erforderlich
Der Einspruch kann per Brief, Fax, oder per E-Mail beim RVMO eingereicht werden.
Fax Regionalverband:
0721 / 355 02-22
E-Mail Regionalverband:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Einspruchsformular:
https://gegenwindettlingen.files.wordpress.com/2015/04/einspruchsformular-rvmo-zweite-offenlage.pdf
Flyer:
https://gegenwindettlingen.files.wordpress.com/2015/04/flyer-regionalverband-17-04-15-2.pdf
Weitere Informationen finden Sie unter: https://gegenwindettlingen.wordpress.com/