Die Festellungserklärung muss über Elster erklärt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist über ein Antrag beim Finanzamt eine Einreichung in Papierform möglich.
Bitte beachten: Bei Bodenrichtwerten die Grundsteuer A oder B auswählen.
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de