Ich wundere mich immer wieder über deutsche Politiker- können sie eigentlich die aktuelle Rechtssprechung lesen und richtig interpretieren? Oder an was scheitern sie so wie Frau Faeser?
Die Gesetzesregelung zur massenhaften und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland derzeit ausgesetzt. Nach Ansicht mehrerer Verwaltungsgerichte sind die 2015 beschlossenen Vorgaben nicht mit europäischem Recht vereinbar. Am 20. September 2022 entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die deutsche Regelung.
SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 177 ) vereinbart, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten,
„dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“.
Die Ausgestaltung des Gesetzes soll auch vom anstehenden EuGH-Urteil abhängen.
Vorratsdatenspeicherung – Gutachten — GDD e.V.
Gutachten des EU-Generalanwaltes zur Vorratsdatenspeicherung