Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 15. Dezember 2009 ab 10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. u.a. 1 BvR 256/08). Nicht verhandelt wird allerdings über die – inhaltsgleiche – Sammelbeschwerde der 34.000 Beschwerdeführer (Az. 1 BvR 508/08). Im Rahmen der räumlichen Kapazitäten kann jeder an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sucht zurzeit noch Helfer/innen für ein Rahmenprogramm zur mündlichen Verhandlung am 15.12.2009 (weitere Informationen) Mailkontakt: karlsruhe[at]ak-vds[dot]de ( „[at]“ durch „@“ und [dot] „.“ersetzen).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Vorratsdaten im März und Oktober 2008 durch einstweilige Anordnungen eingeschränkt. Über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung selbst und über den Antrag, das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, ist noch nicht entschieden.
Weitere Informationen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-124.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html