Am 15.12.2009 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die „Vorratsdatenspeicherung“.

 

Der Deutsche Bundestag hat zum 01.01.2008 die systematische und verdachtsunabhängige Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eingeführt.

 

Im Namen der Verbrechensbekämpfung ist seither nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Kontakt gestanden hat. Bei der Handynutzung wird auch der jeweilige Standort festgehalten. Auch wer was im Internet gelesen und geschrieben hat, ist nachvollziehbar.

 

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und verletzt zutiefst das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG).

 

Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt vertrauliche berufliche Aktivitäten (Medizin, Kirche, Recht, Journalismus), aber auch politisches Engagement und unternehmerische Aktivitäten. Sie verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und kann von Kriminellen leicht umgangen werden. Sie ist teuer und belastet die Wirtschaft und Verbraucher.

 

Über 80 Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht zu stellen und umfassend ihr Kommunikationsverhalten aufzuzeichnen, dient nicht dem Schutz unserer Grundrechte, sondern untergräbt diese.

 

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Vorratsdatenspeicherung_15.12.2009_Karlsruhe__Bundesverfassungsgericht

 

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Aktion
Fotos: Ruth Birkle und Heinrich Köhler