Auf Wunsch werden die Häuser „ausradiert“
Street-View-Fotos sind zum Teil mehrere Jahre alt

(Widerspruchsformular am Ende des Artikels)


Pforzheimer Kurier 18.08.2010

Karlsruhe. Gestern hat Google sein Online-Portal gestartet, über das Bürger Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser oder Wohnungen im Internet-Dienst Street View einlegen können. Die BNN-Redakteure Tina Mayer und Tobias Roth haben im Folgenden Fragen und Antworten rund um Street View zusammengestellt.

Welche Gründe sprechen für einen Widerspruch?
Wer nicht will, dass sein Haus oder seine Wohnung im Internet zu sehen ist, dem hat Google ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Ob es allerdings einen rechtlichen Anspruch darauf gibt, bezweifeln Juristen. Google reagiert auf die Widersprüche, indem das Unternehmen die betreffenden Gebäude unkenntlich macht. Die Fotos wurden aus einer Höhe von etwa zweieinhalb Metern geschossen, was Einblicke zum Beispiel über Gartenmauern ermöglichen könnte, die normalen Passanten verborgen bleiben. Einbrecher könnten mit Hilfe von Street View auch Wohngebiete oder einzelne Häuser ausspähen.

Welche Gründe sprechen gegen einen Widerspruch?
Die Fotos sind bei ihrer Veröffentlichung zum Teil mehrere Jahre alt, Rückschlüsse auf die Bewohner lassen sich daraus kaum ableiten. Das, was bei Street View zu sehen ist, ist normalerweise auch von öffentlichen Straßen einsehbar. Datenschützer geben zudem zu bedenken, dass ein Widerspruch bei Google mit der Angabe von privaten Daten verknüpft ist. Wer sein Haus unkenntlich machen lassen will, muss unter anderem Postanschrift und E-Mail-Adresse angeben.

Wer kann Widerspruch einlegen?
Widerspruch können sowohl Mieter als auch Hauseigentümer einlegen. (Siehe Stichwort „Widerspruch.“) Sind sich in einem Haus mit mehreren Mietparteien die Mieter nicht einig, reicht Google nach eigener Aussage ein Widerspruch eines Mieters, um das Haus unkenntlich zu machen.
Wie sieht ein unkenntlich gemachtes Haus aus?
Die Häuser werden von Google „geblurrt“, sie erscheinen danach nur noch verschwommen, Details sind nicht mehr zu erkennen. Am besten beschreiben lässt sich das Verfahren mit einer Wischtechnik. Wie mit einem feuchten Schwamm über eine Zeichnung wird über das Bild radiert.

Kann der Widerspruch wieder zurückgenommen werden?
Ja, aber nur solange das Haus noch nicht „geblurrt“ ist. Laut Google lässt sich das Verfahren nämlich nicht mehr rückgängig machen. Einmal unkenntlich gemacht, müsste Google das Haus neu fotografieren.
Wie viele haben bereits Widerspruch eingelegt?
Offizielle Zahlen gibt es nicht. Google selbst gibt an, noch mit der Auszählung der Einsendungen beschäftigt zu sein. Eine Nachrichtenagentur, die sich auf Ministeriumskreise berief, meldete, dass bei Google bereits etwa 100 000 E-Mails und 50 000 Briefe und Faxe eingegangen seien.
Wann genau startet der Dienst in Deutschland?

Google gibt sich bislang zugeknöpft, einen genauen Termin will das Unternehmennicht nennen und spricht von „Ende des Jahres“. Es kursieren auch Meldungen, wonach Ende Oktober, Anfang November die ersten 20 deutschen Städte freigeschaltet werden.
Gibt es auch Unternehmen, die einen ähnlichen Dienst anbieten?
Ja. Googles Konkurrent Microsoft bietet einen solchen Kartendienst (Bing Maps) an. Für diesen gibt es auch die Erweiterung Streetside, deren Funktion Google ähnelt. Bislang beschränkt sich dieser Dienst auf die USA und Kanada. Die deutsche Firma Abracus hat das „Bilderbuch Köln“ online gestellt. Und der Dienst „Sightwalk“ wiederum hat Bilder aus Köln, Düsseldorf, Bonn, Berlin, Hamburg, München und Stuttgart im Angebot.

 

Mit freundlicher Genehmigung des Pforzheimer Kurier

 

Google hat eine Online-Funktion gestartet mit der Sie Ihr Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View durch google unkenntlich machen lassen können.

Diese Funktion steht Ihnen jetzt unter http://www.google.de/streetview zur Verfügung.

Mithilfe dieser Funktion können wir zuverlässiger sicherstellen, das richtige Haus bzw. Grundstück zu entfernen. Sollten Sie die Online-Funktion nicht nutzen können, schreiben Sie uns bitte einen Brief an folgende Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Zunächst startet Street View in den folgenden Städten: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Die Bearbeitung Ihres Antrags und die Unkenntlichmachung von Abbildungen vor der Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) nimmt einige Zeit in Anspruch. Daher können wir Anträge, die die oben genannten Städte betreffen, nur bis zum

15. September 2010

(Achtung: Verlängert bis 15. Oktober)

entgegennehmen.

Für alle anderen Gebiete bleibt die Funktion bis auf Weiteres verfügbar.

Sofern sich Ihr Widerspruch auf die Abbildung einer Person oder eines Fahrzeugs bezieht, welche sich nicht auf dem von Ihnen angegebenen Grundstück befinden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es uns nur anhand sehr präziser und zutreffender Angaben zu Ort und Zeit der Aufnahme und einer detaillierten Beschreibung der Person bzw. des Fahrzeugs möglich ist, die entsprechende Aufnahme zu ermitteln. Sollten Sie solche Angaben machen können, senden Sie diese bitte an die oben angegebene Postanschrift.

Falls Sie sich fragen, wie Sie Street View sinnvoll nutzen können – hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:
Street View ist eine neue Funktion unseres Kartendienstes Google Maps und gibt es bereits für mehr als 20 Länder weltweit. Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel das Kolosseum in Rom oder Disneyland Paris, können Sie nun in einer 360-Grad-Ansicht erleben. Bei der Planung Ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreise können Sie nicht nur das Hotel, sondern auch dessen Nachbarschaft kennenlernen. Auch wenn Sie umziehen möchten, erkunden Sie einfach mit Street View die Gegend, so als wären Sie direkt vor Ort.

Probieren Sie Street View doch selbst einfach mal aus unter http://www.google.de/streetview.