Gericht: verkürzte Dauer rechtswidrig
Erst kürzlich hatten sich auch verschiedene Gerichte mit der verkürzten Gültigkeit befasst. Sowohl das Hamburger Verwaltungsgericht als auch das Verwaltungsgericht Ansbach sahen die Verkürzung als rechtswidrig und verfassungswidrig an.
Allerdings gilt die Entscheidung der Gerichte allein für den jeweiligen Kläger und ist nicht auf alle Genesenen deutschlandweit anwendbar.
Daher kann ich nur jedem Mitbürger zur Klage raten.
Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich
https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/15878182/pressemitteilung/
Ist das Genesenenzertifikat wieder 6 Monate gültig?
Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage ist rechtswidrig
VG Ansbach: AN 18 S 22.00234 vom 11.02.2022
https://rewis.io/urteile/urteil/0b0-11-02-2022-an-18-s-2200234/