Das Bundeskabinett wollte am 11. März 2009 über einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei beschließen. Dieser sieht vor, dass zukünftig alle Einlader oder Bürgen für einen ausländischen Besucher in einer zentralen „Visa-Einlader- und Warndatei“ gespeichert und damit automatisch unter Verdacht gestellt werden.
Nach Deutschland kann man aus den meisten Ländern der Welt nur mit einem Visum einreisen. Das Visum wird vor der Abreise bei der deutschen Botschaft im Heimatland des Ausländers beantragt und ausgestellt. Dort werden vor allem der Reisezweck und die Rückkehrbereitschaft geprüft, um illegale Einwanderung zu vermeiden. Wer einen Besuch oder eine Geschäftsreise machen will, muss bisher schon angeben, wer ihn eingeladen hat. Die neue Datei soll den Botschaften die Prüfung der Einlader erleichtern.
Der Gesetzentwurf greift völlig unverhältnismäßiger in Art und Weise der Persönlichkeitsrechte ein. Eine Datenerhebung kann meiner Meinung nach nur mit entsprechendem Verdacht und richterlichem Bescheid erfolgen.
Die Mehrheit der Einlader und der Eingeladenen sind unbescholtene Bürger und missbrauchen das Visumsrecht nicht. Es gibt nur einen kleinen Anteil von Missbrauchsfällen. Dieses Gesetz stellt wie bei der Vorratsdatenspeicherung alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht.
Es werden private Einlader von ausländischen Besuchern, aber auch Sportvereinen, Unternehmen, Vereinsvorsitzenden, Pfarrern , Kultur- und Jugendaustauscheinrichtungen in die Datei aufgenommen. Wer innerhalb von zwei Jahren mehr als fünf visumspflichtige ausländische Gäste einlädt, der wird mit dem Warnhinweis „Mehrfacheinlader“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung sagt der Auslandsvertretung, dass sie bei der Visavergabe „Vorsicht“ walten lassen solle.
Auch die deutsche Ausländerdatei diskriminiert Europäer. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 03.04.2008 entschieden. Das deutsche Ausländerzentralregister verstößt gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht, weil es in Deutschland lebende Bürger aus anderen EU-Staaten gegenüber deutschen Bürgern benachteiligt. Im Ausländerzentralregister werden die personenbezogenen Daten aller Ausländer gesammelt, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden:
Schon nach diesem Urteil müsste der Bundesregierung vor allem der CDU und insbesondere Bundesinnenminister Wolfang Schäuble klar sein, dass dieser neuerliche Vorstoß entweder vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird.
Weshalb werden von der CDU Gesetzesvorschläge eingebracht, die verfassungswidrig sind oder völlig unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen?
Die CDU sollte sich an ihre Grundaussage in Ihrem Parteinamen erinnern:
„Christdemokratie ist ein politischer Begriff, der verschiedene inhaltliche Ausprägungen hat. Im engeren Sinne wird unter Christdemokratie heute eine politische Philosophie verstanden, die ihre Wurzeln in der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik hat. Zugrunde liegt ein Menschenbild, das dem Menschen als Geschöpf Gottes Würde, Verschiedenartigkeit, Gleichwertigkeit und Unvollkommenheit zuspricht und daraus Grundwerte wie Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit ableitet.“ (Quelle: Wikipedia)
Derzeit ist von dieser Aussage nur wenig oder gar nichts mehr übrig geblieben. Es stellt sich die Frage, ob es Menschen und Parteien gibt, die völlig unbelehrbar und demokratiefeindlich sind?
„Die Welt zu Gast bei Freunden“ könnte dann bald auch heißen: „Die Welt zu Gast bei Überwachern. Kommen sie zu uns und lassen sie sich verdächtigen und speichern.“
Zum Glück gab es noch keine Einigung. Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) möchte sich noch einmal „sachlich auseinandersetzen“, so eine Sprecherin. Deshalb hat man das Thema auf nächste Woche vertagt. Es bleibt noch ein Schimmer Hoffnung, dass dieses Gesetz so nicht realisiert wird.