Verkehrsminister Wissing lässt prüfen, ob sein Amtsvorgänger Scheuer persönlich für das Maut-Debakel haften muss. Juristen bezweifeln das. Ich finde er muss für diesen Fehler zahlen!
Die PKW-Maut in Deutschland ist gescheitert, da der Europäische Gerichtshof im Juni 2019 entschied, dass die geplante Unterscheidung zwischen deutschen und ausländischen Autofahrern diskriminierend und gegen EU-Recht verstoße. Als Folge des gescheiterten Projekts mussten Verträge zur Mautumsetzung rückabgewickelt werden, was zu einem Schaden von 243 Millionen Euro für die Bundesrepublik führte.
Es wird diskutiert, ob der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer persönlich für den finanziellen Schaden haften muss. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um diese Frage zu klären. Die Möglichkeit einer Haftung nach Amtshaftungsanspruch wird als gering angesehen, da der Schaden beim Staat und nicht beim Bürger entstanden ist. Es wird auch festgestellt, dass es im Bundesbeamtengesetz eine spezielle Haftungsvorschrift für Minister fehlt, was die Amtshaftung erschwert.
Des Weiteren wird der Anspruch auf Schadensersatz nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften diskutiert. Dabei wird betont, dass für einen Anspruch wegen vorsätzlicher Schädigung Vorsatz notwendig ist, was unwahrscheinlich erscheint. Selbst wenn Andreas Scheuer persönlich haftbar gemacht werden könnte, bleibt fraglich, ob er die enormen 243 Millionen Euro zahlen könnte.
Aus meiner Sicht ist es klar, dass er für den Schaden aufkommen muss. Damit würde endlich ein Exempel statuiert werden und Nachfolger würden nicht so grob fahrlässig mit unserem Steuergeld umgehen!