Umstrittene Regel in Deutschland
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Schon am 02.03.2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Drastischer Eingriff in Privatsphäre
Diesen Eingriff in die Privatsphäre erlaubte aber das deutsche Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung, über das der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Nach dem Gesetz sollten Informationen darüber, wer wann mit wem wo telefonierte und wer über welche IP-Adresse im Netz surfte, vorsorglich gespeichert werden können.
Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen«, schrieb Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf Twitter.