Jeder Bürger hat gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ein weit gefasster Ausnahmekatalog schottet jedoch militärische, Sicherheitsbereiche, Regulierungsbehörden und Informationen über steuerliche Interessen des Bundes ab.
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)