Baden Württemberg spart mit diesem Vorgehen laut Kultusministerium rund 15 Millionen Euro, da befristet angestelltes Lehrpersonal exakt vor den Sommerferien „entlassen wird“ und sich auch in diesem Jahr wieder bei der Agentur für Arbeit für die Zeit der Sommerferien als arbeitslos melden muss – obwohl sie im neuen Schuljahr wieder gebraucht und dann kurz vor Ende der Ferien wieder neu angestellt werden.
Eine Tücke hat das unsoziale Verhalten der grün-schwarzen Landesregierung: Es hat nur derjenige Anspruch auf Arbeitslosengeld, der in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Lehrkräfte, die beispielsweise nur ein Schuljahr beschäftigt waren, bekommen lediglich die Grundsicherung Hartz IV.
Es ist eine schallende Ohrfeige für die Lehrkräfte.