Die jährliche kostenlose Schufa Auskunft ermöglicht die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum 1. April 2010.
Jeder Bürger hat ab sofort das Recht auf Auskunft. Das heißt, alle Unternehmen und Auskunfteien müssen jeder Person Auskunft darüber geben, was über sie persönlich gespeichert ist. Mit der Auskunft muss offen gelegt werden, woher die Daten stammen, an wen sie weitergeleitet werden und warum sie gespeichert wurden. Das ist im § 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu geregelt. Wird die Auskunft verweigert, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Viele Bürger wissen nicht, dass bei staatlichen Stellen, privaten Unternehmen z.B. Auskunfteien, bei den Krankenkassen oder der Fluggesellschaft ihre Daten überall verstreut sind. Die größte Auskunftei ist die Schufa. Sie kennt fast jeden.
Adresse für Schufa-Auskünfte:
Schufa-Verbraucherservicezentrum
Postfach 10 21 66
44721 Bochum
Der Weg zur kostenlosen Vorlage:
- www.schufa.de
- oben links Auskünfte anklicken
- Im Menü (links) Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz anklicken
- Jetzt bestellen anklicken (Einmalige Kosten 0,- €)
- Richtige Flagge anklicken und schon erhält man das kostenlose Bestellformular.
- Wichtig: Nicht die Bonitätsauskunft bestellen. Diese ist kostenpflichtig (18,50€ Stand 08.10.2013).
Die Schufa stellt eine Vorlage für die Auskunft bereit (Link zum PDF-Dokument). Ebenso gibt es diese bei Chip. Bitte die kostenlose Version verwenden.
Wenn Sie Fehler in der Auskunft finden, sollten Sie diese kostenlos berichtigen lassen.