Das neue IT-Sicherheitsgesetz mit „Vorratsdatenspeicherung“

„Freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ Provider dürfen Verbindungsdaten speichern, um Störungen abzuwehren. Dies führt derzeit zu einer „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ zwischen drei Tagen und sechs Monaten. Der Entwurf kann hier nachgelesen werden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/entwurf-it-sicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile

Smart-TV mit Sicherheitslücken

Plusminus hat Benjamin Michéle, einen IT-Sicherheitsforscher, damit beauftragt einen Sicheitstest mit Smart-TV’s durchzuführen. Das Ergebnis kann man hier nachlesen: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/smart-tv-22042015-100.html http://www.fernseher-test24.de/news/Smart-TV-Spionage/a-231 http://www.tech-magazin.de/2015/04/das-gehackte-smart-tv/ Wer sich bei Samsung über die schlechte Software…