Kurier 18.08.2011
Studenten werden entlastet
Erstausbildung steuerlich absetzbar / Richter korrigieren Finanzämter
München (dapd). Große Entlastung für junge Leute: Die Ausgaben für eine selbst bezahlte Ausbildung oder ein Studium können von der Steuer abgezogen werden. Das gab der Bundesfinanzhof in München bekannt. Die Regelung gilt mindestens vier Jahre rückwirkend für die erste Berufsausbildung oder das erste Studium nach Schulabschluss. Die Richter am höchsten deutschen Finanzgericht kippten damit das seit 2004 geltende Abzugsverbot. (Siehe Kommentar und Zeitgeschehen – siehe unten.)
Das Bundesfinanzministerium gab sich völlig überrascht über das Urteil, das erhebliche Steuerausfälle bringen könnte. „Wir müssen gucken, wie auf dieses Urteil zu reagieren ist“, sagte Sprecher Martin Kotthaus in Berlin. Über die Auswirkungen auf den Haushalt seien noch keine Aussagen möglich.
Die Richter waren in zwei Musterverfahren zu dem Schluss gekommen, dass beruflich veranlasste Kosten auch dann steuerlich als Werbungskosten absetzbar sind, wenn sie direkt im Anschluss an eine Schulausbildung entstanden. In einem der beiden Fälle hatte der Kläger bei einer Tochtergesellschaft einer Fluglinie die Ausbildung zum Berufspiloten durchlaufen. Die Kosten von annähernd 28 000 Euro wollte er in seiner Einkommensteuererklärung 2004 geltend machen und die vielen tausend Euro als steuerlichen Verlust für spätere Zeiten festschreiben lassen.
Im anderen Streitfall hatte die Klägerin ihre Schulausbildung 2004 mit dem Abitur abgeschlossen und anschließend ein Medizinstudium aufgenommen. Auch sie machte ihre Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Die jeweiligen Finanzämter lehnten dies ab. (Aktenzeichen: VI R 38/10 und VI R 7/10)
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„Das war lange überfällig“
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Mit freundlicher Genehmigung des Pforzheimer Kurier