In mehreren Bundesländern gibt es Pläne, die Ersatzleistungen für Menschen einzustellen, die eine Impfung verweigern und in Quarantäne müssen. Die Allgemeinheit müsse nicht für den ausfallenden Verdienst aufkommen.
Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, „dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben“.
Bisher haben im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung.
In Baden-Württemberg ist diese Maßnahme für Ungeimpfte schon für den Zeitraum ab dem 15. September beschlossen. „Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte“, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Wer das Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss damit rechnen, für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten.
Es wird immer damit argumentiert, dass die Gemeinschaft nicht dafür zahlen muss.
Wie sieht das aber bei Kosten
- bei Fußballspielen aus, bei denen Großeinsätze der Polizei im Einsatz sind? Bei „normalen“ Spielen sind 200 bis 250 Polizisten im Einsatz. Bei Hochrisikospielen sind es bis zu 1000 Polizeibeamte. Das Gehalt eines Polizisten beträgt durchschnittlich 2500 Euro brutto.
- Alkoholiker?
- Sportunfällen?
- Suchtkranke?
- etc. …..
hier bezahlt auch die Allgemeinheit, da wir ein Sozialstaat sind.
Doch der Wahnsinn geht weiter…..
Bei der Urlaubsrückreise aus einem Hochinzidenzgebiet gibt es jetzt Unterschiede: Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Wie kann das sein? Wo bleibt da der menschliche Verstand? Berücksichtigt man die Impfdurchbrüche, so wird jedem klar sein, dass damit die hohen Infektionszahlen nicht reduziert werden können. Denn auch vollständig Geimpfte können positiv getestet werden und Corona weiter verbreiten, da auch ein vollständig geimpfter Mensch das Virus übertragen kann.
Eine Befreiung von Einschränkungen für Geimpfte führt zu einer Diskriminierung der Ungeimpften und zu einer Zweiklassengesellschaft, die sich in ihrem Impf- beziehungsweise Immunitätsstatus unterscheidet. Das wird auch einen ungleichen Zugang zu Lebenschancen hervorrufen. Viele Menschen sind dann einfach benachteiligt und leiden unter dem politischen Druck sich impfen zu lassen oder vom normalen Leben ausgegrenzt zu sein.
Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer massiven Einschränkung der Grundrechte geführt. In der Geschichte der Bundesrepublik ist dies ein einmaliger Vorgang.
Drei Aspekte stehen dabei im Zentrum:
- Sind die getroffenen Maßnahmen geeignet, um die Pandemie zu begrenzen?
- Sind sie erforderlich – und
- sind sie zumutbar?
Die folgenden in Art. 1 bis 19 im Grundgesetz (GG) verbrieften Grundrechte waren oder sind derzeit noch (teilweise) eingeschränkt.
Art. 2 Abs. 1 GG: Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG: Religionsfreiheit
Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit
Art. 11 Abs. 1 und 2 GG: Recht der Freizügigkeit
Art. 12, Abs. 1 GG: Berufsfreiheit
Art. 13 Abs. 1 GG: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Bisher wurde immer seitens der Regierung gebetsmühlenartig wiederholt, dass es keinen Impfzwang geben wird. Aber mit diesen Methoden, die keineswegs rechtsstaatlich und einer Demokratie würdig sind, wird eine Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt. Es kann nicht sein, dass Menschen massiv unter Druck gesetzt werden sich impfen zu lassen!
Wie sieht es dann aus, wenn geimpfte Menschen ungeimpfte Menschen anstecken (geimpfter Mitarbeiter bringt Corona in Firma und infiziert andere Mitarbeiter)? Wer bezahlt dann die Kosten? Müssen dann die ungeimpften die geimpften verklagen?
Wann hört der ganze Wahnsinn endlich auf?
Schreiben Sie Ihren Abgeordneten und schreiben Sie mir Ihre Meinung. Denken Sie bei der Bundestagswahl auch an die Folgen Ihrer Wahl!
Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung